Die Praxis

Die Praxis versteht sich als „Haustierarzt für Pferde“ mit Besuch der Patienten vor Ort. Der hohe technische Standard, der in der Diagnostik zum Einsatz kommenden Geräte, ist für den mobilen Einsatz ausgerichtet und durch die digitale Technik uneingeschränkt kommunikationsfähig.

Auf dieser Internetseite erhalten Sie einen Überblick, über unsere individuellen Leistungen.

Sehr geehrte Patientenbesitzer,
ab heute, dem 01.07.2020, wird die Mehrwertsteuer von 19% auf 16% gesenkt. Dieses gilt bis zum 31.12.2020. Ab dem 01.01.2021 gilt wieder die normale Mehrwertsteuer von 19%.

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Tierarzt Jörg Grafen

Tierarzt
Jörg Grafen

Tiermedizinische Fachangestellte Andrea Schulte-Beckmann

Tiermedizinische Fachangestellte
Andrea Schulte-Beckmann


Fachbereiche

1. Orthopädie
  • Lahmheitsdiagnostik
  • Rittigkeitsuntersuchung
  • Röntgen: digitale Verarbeitung und Dokumentation, inkl. Rücken und Halswirbelsäule
  • Ultraschall (Sehnen, Halswirbelsäule)
  • Behandlung von Sehnen und Gelenkserkrankungen
  • Huforthopädische Behandlungen (auch in Absprache mit Ihrem Hufschmied)
  • Wachstumsfaktoren (ACP- Behandlungen)
  • Erstellen von Bewegungsprogrammen zum Aufbau nach Operationen und ausgeheilten Verletzungen
2. Allgemeine Fahrpraxis
  • Notdienst, 24std. erreichbar als Service für unsere Stammkunden
  • Wundversorgung (Klammerung, etc.)
  • Kolik
3. Chirurgie
  • Kastration in Allgemeinanästhesie
  • Entfernen von Zubildungen, Equines Sarkoid etc.
  • Notfall- und Wundversorgung
4. Zucht und Gynäkologie
  • Gynäkologische Untersuchung der Stute: Vorbereitung auf die Zuchtsaison, Zuchttauglichkeitsuntersuchung, Problemstutenbetreuung
  • Künstliche Besamung
  • Trächtigkeitsuntersuchungen per Ultraschall, Laboruntersuchungen
  • Geburtshilfe
5. Innere Medizin
  • Lungendiagnostik:
  • Untersuchung in Ruhe und Belastung
  • Kehlkopfspiegelung und- Diagnostik
  • Bronchoskopie + zytologische Laboruntersuchung
  • Beratung zur Haltungsoptimierung und medikamentösen Behandlungen
  • Herz- und Kreislaufuntersuchungen:
  • Untersuchung in Ruhe und Belastung
  • Laboruntersuchungen
  • Magen- und Darmerkrankungen:
  • Ambulante Kolikdiagnostik (Gastroskopie)
6. Augenerkrankungen

Diagnostik und Behandlung von akuten und chronischen Veränderungen am Auge

7. Zahnerkrankungen
  • Untersuchungen des Pferdegebisses
  • Röntgenuntersuchungen bei unregelmäßigen Gebissformen und Verdacht auf pathologische Veränderungen (Zahnrisse- und Frakturen)
  • Manuelle und elektrische Zahnbehandlung
  • Zahnkappenextraktion bei jungen Pferden
  • Schneidezahnbehandlung und Kürzung
  • Zahnextraktionen am stehenden Pferd
8. An- und Verkaufsuntersuchungen

Wir beraten Sie gerne vorab über den Umfang und Ausführung einer Ankaufsuntersuchung (nach gpm-geva). Ankaufsuntersuchungen bedürfen einer besonderen Sorgfalt und werden nach einem festen Untersuchungsprotokoll durchgeführt.

Der Umfang der Untersuchung wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Voraussetzung hierfür sind geeignete Gegebenheiten, wo das Pferd in der Bewegung vernünftig vorgeführt werden kann.

Umfang:
a) Klinische Untersuchung
b) Röntgologische Untersuchung (nach Röntgenleitfaden 2018 der gpm-geva)
c) Im Abschluss an die Untersuchung erhalten Sie ein detailliertes Befundprotokoll des jeweiligen Pferdes.

9. Hautkrankheiten
  • Mikrobiologische Untersuchungen
  • Parasitologische Untersuchungen
  • Biopsien
10. Zusatzleistungen

Fütterungsberatung

Liebe Patientenbesitzer,

wie Sie vielleicht schon gehört haben, gilt seit dem 14.02.2020 eine "Notdienstgebühr" in der Gebührenordnung(GOT). Wir haben hier für Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst: Es gilt eine pauschale Notdienstgebühr von 50€ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der zweifache Satz der GOT abgerechnet werden. Notdienste: täglich von 18.00 bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Tages(nachts) Freitag 18.00 bis 08.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende), sowie von 00.00 bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.

Quelle: https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php