Für Notfälle außerhalb der regulären Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden einen geregelten Notdienst an. Da die Aufrechterhaltung eines Notdienstes finanziell und personell ausgesprochen aufwendig ist, rechnen wir Notfallbesuche gemäß GOT (Gebührenordnung für Tier­ärzte) zu einem erhöhten Satz ab. Bei Kunden anderer Tierarztpraxen, die unseren Notdienst in Anspruch nehmen, erlauben wir uns zum dreifachen Satz der GOT abzurechnen.